Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der HighResult UG (haftungsbeschränkt), Nonnenstieg 78 A, 37075 Göttingen („HighResult“), und ihren Kunden über die Bereitstellung und Nutzung von Incentive-, Performance-, Reward- und Recognition-Lösungen sowie damit verbundene Beratungs-, Projekt-, Kommunikations-, Support-, Beschaffungs- und Fulfillment-Leistungen.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. HighResult schließt auf Grundlage dieser AGB keine Verträge mit Verbrauchern.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn HighResult ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Leistungserbringung oder Annahme von Zahlungen stellt keine Zustimmung dar.

1.4 „Kunde“ ist der Vertragspartner von HighResult. „Teilnehmer“ sind natürliche Personen oder Organisationen, die auf Veranlassung des Kunden an einem Incentive-, Bonus-, Vertriebs-, Lern-, Partner- oder Anerkennungsprogramm teilnehmen. Teilnehmer werden durch diese AGB nicht Vertragspartner von HighResult, sofern nicht ausdrücklich ein gesonderter Vertrag oder gesonderte Teilnahmebedingungen etwas anderes bestimmen.

1.5 „Plattform“ bezeichnet die von HighResult bereitgestellte webbasierte Software einschließlich Teilnehmerportal, Kampagnenmanagement, Punkteverwaltung, Rankings, Prämienshop, Reporting, Schnittstellen und ergänzender Module. „Kampagne“ bezeichnet ein vom Kunden beauftragtes Incentive- oder Aktionsprogramm. „Punkte“ sind programminterne Recheneinheiten. „Prämien“ sind Sachleistungen, Gutscheine, digitale Inhalte, Reisen, Erlebnisse oder sonstige Vorteile, die im Rahmen eines Programms bereitgestellt werden.

2. Vertragsbestandteile und Rangfolge

2.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Bestellformular oder Einzelvertrag („Auftrag“) sowie den dort in Bezug genommenen Leistungsbeschreibungen und Anlagen.

2.2 Bei Widersprüchen gilt, soweit im Auftrag nicht ausdrücklich anders geregelt, folgende Rangfolge: (1) Auftrag einschließlich individuell ausgehandelter Regelungen, (2) kampagnenspezifisches Regelwerk, (3) Service Level Agreement, (4) Leistungsbeschreibung, (5) Auftragsverarbeitungsvertrag für datenschutzrechtliche Fragen, (6) diese AGB.

2.3 Produktdarstellungen, Präsentationen, Website-Inhalte, Demo-Systeme, Kalkulationen und Konzeptunterlagen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Vertragsbestandteil bezeichnet werden.

3. Vertragsschluss

3.1 Angebote von HighResult sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und mit einer Bindungsfrist versehen sind.

3.2 Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Auftrags, durch elektronische Annahme, durch Auftragsbestätigung von HighResult oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden zustande.

3.3 Der Kunde sichert zu, dass die handelnden Personen zur Abgabe der jeweiligen Erklärungen und zur Beauftragung der Leistungen bevollmächtigt sind.

3.4 Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrags bedürfen mindestens der Textform. HighResult ist berechtigt, den hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwand nach den vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen abzurechnen.

4. Leistungsgegenstand

4.1 HighResult erbringt je nach Auftrag insbesondere folgende Leistungen: Strategie- und Incentive-Beratung, Kampagnenkonzeption, Bereitstellung der Plattform, Einrichtung von Teilnehmergruppen und Regeln, Import und Verarbeitung von Leistungsdaten, Punkteberechnung, Rankings und Statusmodelle, Teilnehmerkommunikation, Prämienshop, Prämienbeschaffung, Versand, Support und Reporting.

4.2 HighResult schuldet nur diejenigen Leistungen, die im Auftrag ausdrücklich vereinbart sind. Insbesondere sind Rechtsberatung, Steuerberatung, arbeitsrechtliche Prüfung, Prüfung von Betriebsvereinbarungen, individuelle Lohnabrechnung, Garantie eines bestimmten Vertriebs- oder Motivationserfolgs sowie die Beschaffung bestimmter Prämien nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

4.3 Soweit Leistungen von Freigaben, Daten, Entscheidungen oder sonstigen Mitwirkungshandlungen des Kunden abhängen, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen, wenn der Kunde diese Mitwirkung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbringt.

4.4 HighResult ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern diese für den Kunden nutzbar sind und ihm hierdurch kein unzumutbarer Nachteil entsteht.

5. Beratung, Konzeption und Projektleistungen

5.1 Beratungs- und Konzeptionsleistungen werden als Dienstleistungen erbracht, sofern nicht im Auftrag ausdrücklich ein bestimmter werkvertraglicher Erfolg vereinbart wird.

5.2 Empfehlungen, Prognosen, ROI-Berechnungen und Kampagnenszenarien beruhen auf den vom Kunden mitgeteilten Informationen, Annahmen und Marktbedingungen. Sie stellen keine Garantie für eine bestimmte Absatz-, Umsatz-, Margen-, Motivations- oder Teilnahmeentwicklung dar.

5.3 Projekttermine und Meilensteine sind nur verbindlich, wenn sie im Auftrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Im Übrigen handelt es sich um Planwerte.

5.4 Soweit eine Abnahme vereinbart ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde sie nach Übergabe produktiv nutzt oder nicht innerhalb von zehn Werktagen unter konkreter Benennung wesentlicher Mängel zurückweist. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.

6. Bereitstellung der Plattform

6.1 HighResult stellt dem Kunden die Plattform für die vereinbarte Vertragslaufzeit zur Nutzung über das Internet bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem Auftrag und der Leistungsbeschreibung.

6.2 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht, die Plattform im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke und für die vereinbarten Programme zu nutzen.

6.3 Nicht gestattet sind insbesondere die Vervielfältigung oder Weitergabe der Plattform, das Vermieten oder Unterlizenzieren, Reverse Engineering außerhalb zwingender gesetzlicher Befugnisse, das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen sowie die Nutzung zum Aufbau eines konkurrierenden Produkts.

6.4 HighResult kann Funktionen fortentwickeln, austauschen oder technisch anpassen, sofern die vereinbarte Gesamtfunktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig angekündigt.

6.5 Der Kunde ist für die erforderliche Internetverbindung, geeignete Endgeräte, aktuelle Browser und seine interne IT-Umgebung verantwortlich.

7. Kampagnen, Rankings und Gamification

7.1 Kampagnen, Zielwerte, Teilnehmergruppen, Earn- und Burn-Regeln, Rankings, Level, Badges, Streaks, Verlosungen und sonstige Mechaniken richten sich nach dem jeweiligen kampagnenspezifischen Regelwerk.

7.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Kampagnenregeln sachlich nachvollziehbar, diskriminierungsfrei, intern freigegeben und gegenüber den Teilnehmern transparent kommuniziert werden.

7.3 HighResult ist berechtigt, Kampagnenmechaniken abzulehnen oder zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, unzulässige Einflussnahme, Täuschung, Diskriminierung, Manipulation, Datenschutzverstöße oder erhebliche Reputationsrisiken bestehen.

7.4 Rankings und Fortschrittsanzeigen können aufgrund verzögerter Datenlieferungen, Stornierungen, Korrekturen, Freigabeprozesse oder technischer Synchronisationsintervalle vorläufig sein. Maßgeblich ist der nach Abschluss der jeweiligen Prüf- und Freigabeprozesse festgestellte Stand.

7.5 HighResult darf offensichtlich fehlerhafte, doppelte, manipulierte oder nachträglich stornierte Transaktionen korrigieren und hierauf beruhende Punkte, Level oder Prämienberechtigungen rückgängig machen.

8. Teilnehmerzugänge

8.1 Teilnehmerzugänge dürfen nur von der jeweils registrierten Person genutzt werden. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

8.2 Der Kunde ist für die Richtigkeit der Teilnehmerstammdaten, die Berechtigung zur Teilnahme sowie die rechtzeitige Meldung von Eintritten, Austritten, Rollenwechseln und Sperrgründen verantwortlich.

8.3 HighResult kann Zugänge vorübergehend sperren, wenn ein Missbrauchsverdacht, eine Sicherheitsgefährdung, ein Rechtsverstoß, eine unberechtigte Nutzung oder eine entsprechende Weisung des Kunden vorliegt.

8.4 Der Kunde stellt sicher, dass Teilnehmer die für sie geltenden Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise erhalten. Soweit HighResult diese Unterlagen im Auftrag bereitstellt, bleibt der Kunde für ihre inhaltliche und rechtliche Freigabe verantwortlich.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

9.1 Der Kunde stellt HighResult rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Ansprechpartner, Systemzugänge, Freigaben, Budgets, Versanddaten und Entscheidungen zur Verfügung.

9.2 Der Kunde prüft von HighResult vorgelegte Kampagnenregeln, Kommunikationsmittel, Reports, Teilnehmerlisten und Prämienkataloge unverzüglich und erteilt erforderliche Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen.

9.3 Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche übermittelten Daten vollständig, aktuell, zutreffend und rechtmäßig erhoben sind. Er darf keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten oder sonstige besonders schutzbedürftige Informationen übermitteln, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und datenschutzrechtlich abgesichert ist.

9.4 Der Kunde ist für die Sicherung seiner lokalen Ausgangsdaten, internen Freigabeunterlagen und exportierten Reports verantwortlich.

9.5 Mehraufwand, der durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entsteht, kann HighResult nach Aufwand abrechnen, soweit HighResult den Kunden zuvor auf den zusätzlichen Aufwand hingewiesen hat oder dieser offensichtlich war.

10. Datenquellen und Berechnungen

10.1 HighResult berechnet Punkte, Zielerreichungen, Rankings und Auswertungen auf Grundlage der vom Kunden oder von angebundenen Drittsystemen bereitgestellten Daten.

10.2 HighResult ist nicht verpflichtet, die wirtschaftliche, steuerliche, arbeitsrechtliche oder tatsächliche Richtigkeit der gelieferten Ausgangsdaten zu prüfen. Plausibilitätsprüfungen und technische Validierungen bleiben vorbehalten.

10.3 Für die Zuordnung von Umsätzen, Roherträgen, Produkten, Kunden, Teams und Mitarbeitern gelten die im Auftrag oder Regelwerk definierten Datenfelder und Zuordnungsregeln.

10.4 Nachträgliche Datenänderungen, Stornierungen, Retouren, Zahlungsausfälle oder Korrekturen dürfen auch nach einer vorläufigen Punktegutschrift berücksichtigt werden.

10.5 Beanstandungen von Berechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung der betreffenden Abrechnung oder Auswertung in Textform und unter Angabe des konkreten Datensatzes mitzuteilen. Gesetzliche Rechte wegen verdeckter Fehler bleiben unberührt.

11. Punkte, Statuslevel und Prämienansprüche

11.1 Punkte und Statuslevel sind ausschließlich programminterne Recheneinheiten. Sie stellen kein gesetzliches Zahlungsmittel, kein E-Geld, kein Bankguthaben und keinen frei übertragbaren Vermögenswert dar.

11.2 Ein Anspruch auf Barauszahlung, Verzinsung, Übertragung, Verpfändung oder Auszahlung nicht eingelöster Punkte besteht nur, wenn dies im Auftrag oder in den Teilnahmebedingungen ausdrücklich vorgesehen ist.

11.3 Punkte können als vorgemerkt, gesperrt, freigegeben, verfügbar, reserviert, eingelöst, storniert oder verfallen geführt werden. Erst freigegebene Punkte können eingelöst werden.

11.4 Voraussetzungen, Gültigkeitsdauer und Verfall von Punkten sowie Folgen des Ausscheidens eines Teilnehmers richten sich nach dem kampagnenspezifischen Regelwerk. Der Kunde ist verpflichtet, diese Regeln vor Kampagnenbeginn verbindlich festzulegen und den Teilnehmern transparent mitzuteilen.

11.5 Teilnehmer haben gegenüber HighResult grundsätzlich keinen unmittelbaren Anspruch auf Punkte oder Prämien. Vertraglicher Anspruchsgegner bleibt der Kunde, sofern gesonderte Teilnahmebedingungen nicht ausdrücklich einen unmittelbaren Anspruch gegen HighResult begründen.

12. Prämienbestellung und Fulfillment

12.1 Soweit nicht im Auftrag ausdrücklich eine Vermittlungsleistung vereinbart ist, erfolgt die Bereitstellung von Prämien im Vertragsverhältnis zwischen HighResult und dem Kunden. Der Teilnehmer kann als vom Kunden benannter Auswahl- und Lieferungsempfänger handeln, wird dadurch jedoch nicht Käufer der Prämie.

12.2 Prämienbestellungen stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Punkte, verfügbarer Budgets, gegebenenfalls erforderlicher Freigaben sowie der Lieferbarkeit beim Hersteller, Lieferanten oder Gutscheinanbieter.

12.3 Produktbilder, Farben, Verpackungen, Zubehör, Maße und Beschreibungen können geringfügig von der tatsächlichen Prämie abweichen, sofern die vereinbarte Funktion und Wertigkeit nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

12.4 Ist eine ausgewählte Prämie nicht verfügbar oder nur mit unverhältnismäßiger Verzögerung beschaffbar, kann HighResult nach Abstimmung mit dem Kunden eine gleichwertige Ersatzprämie anbieten, die Punkte zurückbuchen oder die Bestellung stornieren.

12.5 HighResult ist berechtigt, Mindestbestellwerte, Versandgebiete, Versandarten, Sicherheitsprüfungen, Mengenbegrenzungen und Freigabeprozesse vorzusehen, soweit diese im Auftrag oder Prämienshop transparent dargestellt werden.

13. Lieferung, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

13.1 Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Lieferverzögerungen aufgrund fehlender Verfügbarkeit, höherer Gewalt, Zollabwicklung, Adressfehlern oder Umständen im Verantwortungsbereich von Lieferanten und Transportdienstleistern verlängern die Lieferfrist angemessen.

13.2 Die Lieferung kann nach Wahl des Kunden an den Kunden, einen Unternehmensstandort oder unmittelbar an einen Teilnehmer erfolgen. Die unmittelbare Lieferung an Teilnehmer erfolgt auf Weisung und für Rechnung des Kunden.

13.3 Soweit der Kunde Kaufmann ist und die Prämie versendet wird, geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über. HighResult unterstützt bei berechtigten Transportschäden im Rahmen der bestehenden Ansprüche gegen den Transportdienstleister.

13.4 Der Kunde sorgt dafür, dass Teilnehmer Lieferungen unverzüglich auf erkennbare Schäden, Falschlieferungen und Vollständigkeit prüfen und Beanstandungen mit geeigneten Nachweisen melden.

13.5 Gelieferte Prämien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Prämienrechnung Eigentum von HighResult.

14. Gutscheine, Reisen, Erlebnisse und Drittleistungen

14.1 Für Gutscheine, Tickets, Reisen, Erlebnisse, digitale Inhalte und sonstige Leistungen Dritter gelten ergänzend die Bedingungen, Einlösefristen, Verfügbarkeiten, Ausschlüsse und Sicherheitsvorgaben des jeweiligen Anbieters.

14.2 HighResult ist nicht Veranstalter, Reiseveranstalter, Beförderer oder Betreiber der jeweiligen Drittleistung, sofern dies nicht ausdrücklich im Auftrag angegeben wird.

14.3 Terminvereinbarungen, Altersgrenzen, gesundheitliche Voraussetzungen, Sicherheitsbestimmungen, Reiseunterlagen und gegebenenfalls erforderliche Versicherungen liegen in der Verantwortung des Teilnehmers beziehungsweise des Kunden.

14.4 Gutscheine und Tickets werden nicht in bar ausgezahlt, sofern der jeweilige Anbieter oder zwingendes Recht nichts anderes vorsieht. Bei Verlust, Diebstahl, Ablauf oder unberechtigter Nutzung gelten die Bedingungen des Ausstellers.

14.5 Kann eine Drittleistung aufgrund von Umständen im Bereich des Anbieters nicht erbracht werden, richten sich Erstattung, Ersatz und Umbuchung nach den Bedingungen und gesetzlichen Verpflichtungen des jeweiligen Anbieters. HighResult wird bestehende Ansprüche im zumutbaren Umfang unterstützen.

15. Rechtliche, arbeitsrechtliche und steuerliche Verantwortung

15.1 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass das jeweilige Programm, seine Ziele, Regeln, Rankings, Kommunikationsmaßnahmen und Prämien mit den für ihn und die Teilnehmer geltenden gesetzlichen, tariflichen, arbeitsvertraglichen, kollektivrechtlichen, steuerlichen und internen Vorgaben vereinbar sind.

15.2 Der Kunde prüft insbesondere, ob Zustimmungen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, Einwilligungen, Informationspflichten, Genehmigungen von Arbeitgebern der Teilnehmer oder Freigaben von Compliance-, Datenschutz-, HR-, Finance- oder Steuerabteilungen erforderlich sind.

15.3 Bei Incentives für Beschäftigte, Beauftragte oder Vertriebspartner fremder Unternehmen stellt der Kunde sicher, dass die Vorteilsgewährung transparent, erlaubt und nicht dazu bestimmt ist, geschäftliche Entscheidungen unlauter oder pflichtwidrig zu beeinflussen. HighResult kann Nachweise entsprechender Freigaben verlangen.

15.4 Der Kunde bestimmt und verantwortet die steuerliche Behandlung, Bewertung, Dokumentation und gegebenenfalls Versteuerung der Prämien. HighResult kann technische Kategorien, Werte, Exporte und Prozessunterstützung bereitstellen, erbringt jedoch keine Steuer- oder Rechtsberatung.

15.5 HighResult ist berechtigt, die Durchführung einzelner Maßnahmen bis zur Klärung auszusetzen, wenn konkrete rechtliche oder Compliance-Bedenken bestehen.

16. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

16.1 Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze. Soweit HighResult personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag.

16.2 Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, die Festlegung der Zwecke, die Auswahl der Teilnehmer, die Rechtsgrundlage der Verarbeitung, die Erfüllung von Informationspflichten und die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich.

16.3 HighResult verarbeitet personenbezogene Daten nur im vereinbarten Umfang und nach dokumentierten Weisungen des Kunden, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zu einer abweichenden Verarbeitung besteht.

16.4 HighResult trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Konkrete Sicherheitsmaßnahmen, Speicherorte, Löschfristen, Unterauftragnehmer und Kontrollrechte werden im Auftragsverarbeitungsvertrag und den technischen und organisatorischen Maßnahmen geregelt.

16.5 Soweit HighResult personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet, insbesondere zur Vertragsverwaltung, Abrechnung, IT-Sicherheit, Missbrauchsprävention oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten, erfolgt dies in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit.

16.6 Der Kunde übermittelt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, Daten über strafrechtliche Verurteilungen, Gesundheitsdaten oder vergleichbar sensible Daten, sofern deren Verarbeitung nicht ausdrücklich vereinbart und rechtlich abgesichert ist.

17. Unterauftragnehmer und Drittdienste

17.1 HighResult darf zur Leistungserbringung qualifizierte Unterauftragnehmer einsetzen, insbesondere Hosting-, Cloud-, Kommunikations-, Logistik-, Versand-, Support-, Gutschein-, Zahlungs- und Prämienanbieter.

17.2 Soweit Unterauftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, gelten die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags.

17.3 HighResult bleibt für eigene vertragliche Pflichten verantwortlich. Für Drittleistungen, die der Kunde unmittelbar bei einem Drittanbieter bezieht, gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Drittanbieters.

17.4 Schnittstellen und Funktionen von Drittsystemen können sich ändern oder entfallen. HighResult wird wirtschaftlich zumutbare Anpassungen vornehmen, schuldet jedoch nicht die dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Funktionsweise eines fremden Systems.

18. Nutzungsrechte an der Plattform

18.1 Sämtliche Rechte an der Plattform, der Software, Datenbankstruktur, Benutzeroberfläche, Standardvorlagen, Methoden, Algorithmen, Dokumentationen, Schnittstellen und dem HighResult-Know-how verbleiben bei HighResult oder seinen Lizenzgebern.

18.2 Der Kunde erhält ausschließlich die in Ziffer 6.2 bezeichneten Nutzungsrechte. Eine Übertragung von Quellcode, Eigentumsrechten oder ausschließlichen Nutzungsrechten erfolgt nicht.

18.3 Hinweise auf Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

18.4 Feedback, Verbesserungsvorschläge und allgemeine Anforderungen des Kunden darf HighResult unentgeltlich für die Weiterentwicklung der Plattform verwenden, soweit dabei keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten des Kunden offengelegt werden.

19. Arbeitsergebnisse und kundenspezifische Inhalte

19.1 An individuell für den Kunden erstellten Kampagnenkonzepten, Texten, Grafiken, Reports, Templates oder sonstigen Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, räumlich unbeschränktes und für den vereinbarten Vertragszweck zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart ist.

19.2 Vorbestehende Bestandteile, Standardmodule, Methoden, Bibliotheken, Designsysteme, Vorlagen und Know-how von HighResult bleiben von der Rechteübertragung ausgenommen. Der Kunde erhält hieran nur die für die Nutzung des jeweiligen Arbeitsergebnisses erforderlichen Rechte.

19.3 Offene Dateien, editierbare Quelldateien, Quellcodes oder Produktionsdaten sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

19.4 Eine Bearbeitung oder Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte ist zulässig, soweit sie vom eingeräumten Vertragszweck umfasst ist. Markenhinweise von HighResult dürfen bei White-Label-Leistungen entsprechend dem Auftrag entfernt werden.

20. Rechte und Verantwortung für Kundenmaterialien

20.1 Der Kunde räumt HighResult für die Vertragsdauer die erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an Marken, Logos, Texten, Produktdaten, Bildern, Videos, Teilnehmerlisten, Datenbeständen und sonstigen bereitgestellten Inhalten ein.

20.2 Der Kunde gewährleistet, dass er zur Nutzung und Weitergabe der Materialien berechtigt ist und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter, Gesetze, behördlichen Vorgaben oder internen Richtlinien verletzt.

20.3 HighResult ist nicht verpflichtet, Kundenmaterialien rechtlich zu prüfen. Bei konkreten Anhaltspunkten für Rechtsverletzungen kann HighResult Inhalte sperren, entfernen oder ihre Nutzung ablehnen.

20.4 Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität von Produktinformationen, Kampagnenaussagen, Teilnahmebedingungen, Steuerhinweisen und werblichen Aussagen verantwortlich, soweit diese von ihm vorgegeben oder freigegeben wurden.

21. Vergütung, Prämienbudgets und Auslagen

21.1 Der Kunde zahlt die im Auftrag vereinbarten einmaligen und laufenden Vergütungen. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und gegebenenfalls anfallender Steuern, Zölle, Abgaben, Versand- und Fremdkosten.

21.2 Projekt-, Beratungs- und Zusatzleistungen werden nach Festpreis oder Zeitaufwand abgerechnet. Reisezeiten, Reisekosten und sonstige Auslagen werden nur berechnet, wenn dies vereinbart oder vom Kunden veranlasst wurde.

21.3 Prämienbudgets, Gutscheinwerte, Versandkosten, Zuzahlungen, Steuern und sonstige durchlaufende Kosten sind keine Plattformvergütung und werden gesondert ausgewiesen.

21.4 HighResult kann für Prämienbestellungen, Kampagnen oder laufende Programme eine Vorauszahlung, Budgetaufladung, Sicherheitsleistung oder ein ausreichendes Guthaben verlangen. HighResult ist nicht verpflichtet, Prämien auf eigene Rechnung vorzufinanzieren.

21.5 Sinkt das verfügbare Budget unter einen vereinbarten Mindestbetrag, darf HighResult neue Prämienbestellungen bis zur Aufladung zurückhalten. Bereits ausgelöste und nicht mehr stornierbare Bestellungen bleiben zahlungspflichtig.

21.6 Nicht verbrauchte Kundenguthaben werden nach Vertragsende abgerechnet und nach Abzug offener, reservierter oder nicht mehr stornierbarer Beträge erstattet, sofern der Auftrag nichts anderes bestimmt.

22. Rechnungsstellung und Zahlung

22.1 Wiederkehrende Plattform- und Servicegebühren werden, sofern nicht anders vereinbart, monatlich oder jährlich im Voraus berechnet. Projekt- und Fulfillment-Leistungen werden nach Leistungsfortschritt oder Leistungserbringung abgerechnet.

22.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde stimmt einer elektronischen Rechnungsstellung zu.

22.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale. HighResult kann weitergehende Verzugsschäden geltend machen.

22.4 HighResult ist bei einem Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen nach Mahnung berechtigt, noch nicht ausgelöste Prämienbestellungen und nicht wesentliche Zusatzleistungen zurückzuhalten. Bei einem erheblichen oder wiederholten Zahlungsverzug darf HighResult nach angemessener Ankündigung den Plattformzugang sperren, soweit dies verhältnismäßig ist.

22.5 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang in Textform mitzuteilen. Gesetzliche Rechte bei nicht erkennbaren Abrechnungsfehlern bleiben unberührt.

23. Preisänderungen

23.1 HighResult kann laufende Vergütungen erstmals nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit und anschließend höchstens einmal pro Vertragsjahr an nachweisbare Änderungen der Personal-, Hosting-, Lizenz-, Sicherheits-, Energie-, Logistik- oder sonstigen Leistungskosten anpassen.

23.2 Preisanpassungen werden mindestens acht Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt und dürfen nur den Umfang der tatsächlichen Kostenveränderung berücksichtigen. Kostensenkungen sind nach denselben Maßstäben zu berücksichtigen.

23.3 Erhöht sich eine laufende Netto-Servicevergütung um mehr als fünf Prozent innerhalb eines Vertragsjahres, kann der Kunde die betroffene laufende Leistung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. Änderungen von Steuern, Versandkosten, Prämienpreisen, Drittanbietergebühren oder Leistungsumfang gelten nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer, sofern sie transparent weitergegeben werden.

24. Verfügbarkeit, Wartung und Support

24.1 Vereinbarte Verfügbarkeiten, Supportzeiten, Reaktionszeiten und Wiederherstellungsziele ergeben sich aus dem Auftrag oder einem Service Level Agreement. Fehlt eine solche Vereinbarung, schuldet HighResult eine dem Stand vergleichbarer B2B-SaaS-Dienste angemessene technische Betriebsbereitschaft, jedoch keine bestimmte prozentuale Mindestverfügbarkeit.

24.2 Nicht als Ausfallzeiten gelten insbesondere angekündigte Wartungsfenster, Störungen der Internet- oder Telekommunikationsinfrastruktur außerhalb des Verantwortungsbereichs von HighResult, Ausfälle von Drittsystemen, höhere Gewalt, Angriffe Dritter trotz angemessener Schutzmaßnahmen sowie vom Kunden verursachte Störungen.

24.3 Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und mit angemessenem Vorlauf angekündigt.

24.4 Supportanfragen sind über die vereinbarten Kanäle einzureichen. Der Kunde benennt qualifizierte Ansprechpartner und stellt eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung, betroffene Nutzer, Zeitpunkte, Screenshots und erforderliche Testdaten bereit.

25. Leistungsstörungen und Mängel der Plattform

25.1 HighResult gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen die vereinbarten Funktionen erfüllt. Unerhebliche Abweichungen, rein optische Unterschiede, vorübergehende Verzögerungen bei Synchronisationen oder Einschränkungen aufgrund fremder Systeme stellen keinen Mangel dar, sofern die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

25.2 Der Kunde hat Mängel unverzüglich in Textform und so konkret zu melden, dass HighResult sie nachvollziehen und reproduzieren kann.

25.3 HighResult ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. HighResult kann nach eigener Wahl den Mangel beseitigen, eine Umgehungslösung bereitstellen oder eine gleichwertige Funktion anbieten.

25.4 Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde die Vergütung für den betroffenen Leistungsanteil angemessen mindern oder bei einem erheblichen Mangel die betroffene Leistung außerordentlich kündigen.

25.5 Ansprüche wegen Mängeln verjähren zwölf Monate nach Entstehung des Anspruchs, soweit gesetzlich zulässig. Die Frist gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, Garantien sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

26. Mängelrechte bei Prämien

26.1 Für Sachprämien gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den nachfolgenden Maßgaben. Ist der Kunde Kaufmann, gelten zusätzlich die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.

26.2 HighResult kann bei berechtigten Mängeln zunächst nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Kauf der betroffenen Prämie zurücktreten.

26.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachprämien beträgt zwölf Monate ab Ablieferung, soweit gesetzlich zulässig. Ausgenommen sind Vorsatz, Arglist, Garantien, Rückgriffsansprüche, zwingende Produkthaftung und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

26.4 Herstellergarantien bestehen gegebenenfalls zusätzlich und richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des Herstellers. HighResult übernimmt keine eigene Garantie, sofern sie nicht ausdrücklich erklärt wurde.

26.5 Normale Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, eigenmächtige Veränderungen, Bedienfehler und Schäden durch ungeeignete Einsatzbedingungen begründen keine Mängelansprüche.

27. Haftung

27.1 HighResult haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

27.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HighResult nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

27.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von HighResult aus und im Zusammenhang mit einem Vertrag bei einfacher Fahrlässigkeit je Vertragsjahr auf den höheren Betrag aus (a) den vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Netto-Servicevergütungen ohne Prämienbudgets, Steuern und durchlaufende Fremdkosten oder (b) 25.000 Euro begrenzt. Individuell vereinbarte höhere Haftungsgrenzen bleiben unberührt.

27.4 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HighResult nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktionsausfall oder reine Reputationsschäden, soweit diese Schäden nicht typischerweise vorhersehbar waren.

27.5 HighResult haftet nicht für Schäden, die auf unrichtigen Kundendaten, rechtswidrigen oder fehlerhaften Weisungen, verspäteter Mitwirkung, Manipulation durch Teilnehmer, Ausfällen fremder Systeme oder nicht von HighResult zu vertretenden Lieferengpässen beruhen.

27.6 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Beschäftigten, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer von HighResult.

28. Freistellung

28.1 Der Kunde stellt HighResult von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Daten, Kampagnenregeln, Teilnehmerauswahl oder Weisungen Rechte Dritter oder gesetzliche Pflichten verletzen.

28.2 Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, behördliche Gebühren und notwendige Aufwendungen, soweit HighResult den Kunden unverzüglich informiert, ihm die Verteidigung und Vergleichsführung im angemessenen Umfang ermöglicht und keine haftungsbegründenden Erklärungen ohne Abstimmung abgibt.

28.3 Die Freistellung gilt nicht, soweit HighResult den Anspruch selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder entgegen einer erkennbar rechtswidrigen Weisung ohne erforderlichen Hinweis gehandelt hat.

28.4 HighResult stellt den Kunden nach den Maßgaben dieser Ziffer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung deutscher Schutzrechte durch die vertragsgemäße Nutzung der von HighResult selbst entwickelten Plattform beruhen. HighResult kann nach eigener Wahl Nutzungsrechte beschaffen, die betroffene Funktion ändern oder ersetzen oder die Leistung gegen anteilige Erstattung beenden.

29. Vertraulichkeit

29.1 Die Parteien behandeln alle nicht offenkundigen kaufmännischen, technischen, strategischen und personenbezogenen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags.

29.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder unabhängig entwickelt worden sind.

29.3 Eine Offenlegung gegenüber Beschäftigten, verbundenen Unternehmen, Beratern und Unterauftragnehmern ist zulässig, soweit diese die Informationen zur Vertragsdurchführung benötigen und zu angemessener Vertraulichkeit verpflichtet sind.

29.4 Gesetzlich oder behördlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig. Die empfangende Partei informiert die andere Partei vorab, soweit dies rechtlich gestattet ist.

29.5 Die Vertraulichkeitspflichten gelten für fünf Jahre nach Vertragsende fort; Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten sind darüber hinaus entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu schützen.

30. Höhere Gewalt

30.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen und auch bei angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnten.

30.2 Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Krieg, Terror, Unruhen, Streiks außerhalb des eigenen Betriebs, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Telekommunikationsausfälle, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen, Ausfälle kritischer Cloud- oder Logistikdienstleister, Embargos und erhebliche Lieferkettenstörungen.

30.3 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Beginn, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen. Die Leistungspflichten ruhen für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung.

30.4 Dauert das Ereignis länger als 60 Tage und ist eine Fortsetzung unzumutbar, kann jede Partei den betroffenen Leistungsanteil in Textform kündigen.

31. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung

31.1 Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Auftrag.

31.2 Fehlt eine ausdrückliche Regelung, gilt für laufende Plattform- und Managed-Service-Leistungen eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

31.3 Projektleistungen enden mit vollständiger Erbringung beziehungsweise Abnahme, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

31.4 Eine ordentliche Teilkündigung einzelner Module oder Teilnehmerkontingente ist nur zulässig, wenn der Auftrag dies vorsieht oder HighResult zustimmt.

32. Außerordentliche Kündigung und Sperrung

32.1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

32.2 Ein wichtiger Grund liegt für HighResult insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung erheblich in Zahlungsverzug bleibt, die Plattform rechtswidrig oder missbräuchlich nutzt, Sicherheitsmaßnahmen umgeht, erforderliche Compliance- oder Datenschutzvoraussetzungen nicht schafft oder eine Fortsetzung aufgrund behördlicher Vorgaben unzulässig wäre.

32.3 Soweit der wichtige Grund behebbar ist, ist vor der Kündigung grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Eine Frist ist entbehrlich, wenn die Abhilfe offensichtlich aussichtslos, die Fortsetzung unzumutbar oder eine sofortige Reaktion aus Sicherheits- oder Rechtsgründen erforderlich ist.

32.4 HighResult kann anstelle einer Kündigung zunächst betroffene Funktionen, Kampagnen, Bestellungen oder Nutzerzugänge sperren, sofern dies zur Gefahrenabwehr oder Begrenzung von Schäden erforderlich und verhältnismäßig ist.

33. Folgen der Vertragsbeendigung

33.1 Mit Vertragsende endet das Recht des Kunden und der Teilnehmer zur Nutzung der Plattform, soweit keine Übergangsfrist vereinbart wurde.

33.2 Offene, bereits ausgelöste und nicht mehr stornierbare Prämienbestellungen werden ordnungsgemäß abgewickelt und abgerechnet. Noch nicht eingelöste Punkte werden nach den vereinbarten Kampagnen- und Teilnahmebedingungen behandelt.

33.3 HighResult stellt dem Kunden auf Wunsch innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende einen Standardexport der Kundendaten in einem üblichen maschinenlesbaren Format bereit. Weitergehende Migrationsleistungen werden nach Aufwand vergütet.

33.4 Personenbezogene Daten werden nach Vertragsende nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Nachweisinteressen entgegenstehen.

33.5 Der Kunde hat vor Vertragsende sicherzustellen, dass erforderliche Reports, Abrechnungsdaten und Nachweise exportiert und intern archiviert werden.

34. Änderungen der Leistungen und Vertragsbedingungen

34.1 HighResult darf die technische Ausgestaltung der Leistungen ändern, wenn dies zur Sicherheit, Rechtskonformität, technischen Weiterentwicklung oder Anpassung an Drittsysteme erforderlich ist und die vereinbarte Hauptleistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

34.2 Wesentliche Einschränkungen einer Hauptfunktion werden mit angemessenem Vorlauf angekündigt. Kann HighResult keine wirtschaftlich gleichwertige Ersatzfunktion bereitstellen, kann der Kunde den betroffenen Leistungsanteil zum Änderungszeitpunkt außerordentlich kündigen.

34.3 Änderungen dieser AGB für bestehende Verträge bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Kunden. HighResult kann Änderungen vorschlagen und mit einer Frist von mindestens sechs Wochen ankündigen. Stimmt der Kunde nicht zu, gelten die bisherigen Bedingungen fort; HighResult kann den Vertrag zum nächstmöglichen ordentlichen Termin kündigen.

34.4 Änderungen, die ausschließlich auf zwingenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen beruhen und dem Kunden zumutbar sind, können zum erforderlichen Zeitpunkt wirksam werden. HighResult informiert den Kunden hierüber rechtzeitig.

35. Referenznennung

35.1 HighResult darf Namen, Marken und Logos des Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz verwenden.

35.2 Umfang, Medien, Dauer und gegebenenfalls Freigabeprozesse einer Referenznutzung werden gesondert vereinbart.

35.3 Fallstudien, Kundenstimmen, Kennzahlen und Projektdetails dürfen nur nach ausdrücklicher inhaltlicher Freigabe des Kunden veröffentlicht werden.

36. Exportkontrolle und internationale Programme

36.1 Bei internationalen Kampagnen beachten die Parteien anwendbare Exportkontroll-, Sanktions-, Zoll-, Steuer-, Produkt- und Einfuhrbestimmungen.

36.2 Der Kunde teilt HighResult Zielländer, Teilnehmergruppen und besondere regulatorische Anforderungen rechtzeitig mit. HighResult kann Lieferungen in bestimmte Länder, an bestimmte Empfänger oder von bestimmten Produkten ablehnen, wenn rechtliche, logistische, sicherheitsbezogene oder wirtschaftliche Gründe entgegenstehen.

36.3 Zusätzliche Kosten für Zölle, Einfuhrabgaben, lokale Steuern, Übersetzungen, lokale Prämienkataloge und internationale Logistik trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.

36.4 Länderspezifische arbeits-, steuer-, datenschutz- oder wettbewerbsrechtliche Prüfungen sind nicht Bestandteil der Standardleistung.

37. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

37.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

37.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen HighResult bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform. § 354a HGB und zwingende gesetzliche Abtretungsrechte bleiben unberührt.

37.3 HighResult darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Der Kunde wird vorab informiert.

38. Schlussbestimmungen

38.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

38.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz von HighResult. HighResult bleibt berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

38.3 Erfüllungsort für Leistungen von HighResult ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von HighResult.

38.4 Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Verständlichkeit; bei Widersprüchen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

38.5 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Rechtserhebliche Mitteilungen und Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

38.6 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.